OUR FRIENDLY CARNET-ATA-SERVICE
Ab sofort bieten wir einen neuen Service an!
Wendet Euch gern an uns, wenn ihr für Eure Produktion ein Carnet ATA braucht.
Wir bieten Euch für die gängigen Kamera-, Licht-, Grip- und Produktionsausrüstung ein komplettes Carnet ATA an, ausgestellt von der Handelskammer Hamburg.
Das Carnet läuft auf uns und ihr reist mit einer ausgestellten Vollmacht und Eurem Equipment.
In der Regel schaffen wir die ganze Abwicklung innerhalb von fünf Werktagen.
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in hamburg
€ 599,-
netto / PRO Carnet ATA / inkl. Handelskammergebühren
Wann brauch ich ein Carnet?
Das Carnet ATA dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit. Sprich um eure Berufsausrüstung über die Grenzen der EU/des Schengen Raums zum Einsatz zu bringen, muss diese beim Zoll angemeldet werden, für die temporäre Einfuhr.
Am ATA-Verfahren teilnehmende Länder
Neben allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ohnehin eine Zollunion bilden, nehmen folgende Länder an dem Abkommen teil:
Albanien, Algerien, Andorra, Australien, Bahrain, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, China (Volksrepublik), Elfenbeinküste, Gibraltar, Großbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Island, Israel, Japan, Kanada, Kasachstan, Katar, Libanon, Macau, Madagaskar, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Südkorea, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA, Vereinigte Arabische Emirate.